Für viele Sparer ist die gesetzliche Einlagensicherung das wichtigste Sicherheitsmerkmal ihrer Bank. Doch die Regeln sind komplexer, als es die 100.000-Euro-Grenze vermuten lässt.
Das Heimatlandprinzip
Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haftet grundsätzlich das Einlagensicherungssystem des Landes, in dem die Bank ihren Sitz hat. Wer bei einer deutschen Tochter einer französischen Bank spart, wird in der Regel vom französischen System entschädigt.
Die 100.000-Euro-Grenze
Pro Kunde und Institut sind Einlagen bis 100.000 Euro geschützt – bei einigen Ereignissen (Immobilienverkauf, Erbschaft) vorübergehend auch mehr. Die Grenze gilt kumuliert für alle Konten bei einer Bank.
Freiwillige Sicherung: Nice to have, kein Muss
Der Bundesverband deutscher Banken betreibt einen freiwilligen Sicherungsfonds, der über die gesetzliche Grenze hinaus schützt. Sparkassen und Genossenschaftsbanken verfügen über eigene Institutssicherungssysteme, die sogar die Bank selbst schützen sollen.
| System | Umfang | Trägerschaft |
|---|---|---|
| Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) | gesetzlich 100.000 € | gesetzlich |
| Einlagensicherungsfonds BdB | freiwillig, deutlich höher | Bundesverband deutscher Banken |
| Institutssicherung Sparkassen | gesamter Institutserhalt | DSGV |
| Sicherungseinrichtung BVR | gesamter Institutserhalt | Genossenschaftsverband |
Auslandskonten im EWR
Ein Konto bei einer regulierten Bank in Frankreich, Österreich oder Liechtenstein ist rechtlich ähnlich gesichert wie in Deutschland – über das jeweilige Landessystem. Wichtig ist, dass die Bank tatsächlich im EWR reguliert ist und einem anerkannten Sicherungssystem angehört.
Was nicht geschützt ist
- Wertpapiere im Depot (dort greift jedoch der Schutz als Sondervermögen)
- Krypto-Guthaben bei nicht-regulierten Anbietern
- Anleihen und Zertifikate einzelner Emittenten
- Guthaben bei nicht-Banken (Zahlungsdienstleister)
„Wer sein Vermögen sinnvoll strukturiert, bleibt in aller Regel deutlich unter der 100.000-Euro-Grenze pro Institut – und muss sich um die freiwilligen Grenzen kaum Gedanken machen.“
Konsequenzen für die Anbieterwahl
Für die Anbieterwahl ist entscheidend, dass die Bank reguliert ist und einem funktionierenden Einlagensicherungssystem angehört. Angebote außerhalb des EWR – etwa in Nicht-EU-Offshore-Standorten – sollten Sparer nur mit erheblicher Vorsicht in Betracht ziehen.



